Aktuelles
Aufgrund der COVID19-Pandemie gelten bei uns folgende Hygiene-Regeln:
- Während des Aufenthalts in der Kirche und auf dem Vorplatz muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske, KN95/N95, FFP-2 oder vergleichbarer Standard) getragen werden
- Ein Mindestabstand von 1,5m zu haushaltsfremden Personen ist einzuhalten
- Beim Betreten der Kirche sind die Hände zu desinfizieren
Nach §3 Abs. 1(a) Nr. 5 der SächsCoronaSchVO darf die Mund-Nasen-Bedeckung zum Einnehmen des Abendmahls abgesetzt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass auf dem Weg von und zum Altar trotzdem eine Maskenpflicht besteht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Aktuelle Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie in Dresden
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 12.02.2021
- Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 15.02.2021
Stand 27.02.2021